Vorsorge/Frühbehandlung

Das Gebiss eines Kindes sollte erstmals im Alter von ca. sechs Jahren von einem Kieferorthopäden kontrolliert werden, da in diesem Alter bereits bestimmte Zahn- oder Kieferfehlstellungen erkannt und behandelt werden können. Falls eine Behandlung zu diesem Zeitpunkt medizinisch nicht notwendig oder gewünscht ist, wird individuell ein Wiedervorstellungstermin vereinbart. Andernfalls wird mit einer Therapie, in der Regel mit herausnehmbaren Spangen, begonnen. Man schafft so die Voraussetzungen für ein geregeltes weiteres Wachstum. Eine spätere weitere Behandlung kann in manchen Fällen hierdurch sogar wesentlich verkürzt oder gänzlich vermieden werden.